aktuelle Termine

20.05.2012: Schützenverein Brackel - Bogenstand - Tag der offenen Tür

20.05.2012: MTV Brackel - Senioren- Frühschoppen (Festhalle)

31.05.2012: DRK Brackel - Blutspenden

02.06.2012: MTV Brackel - Sportfest

03.06.2012: Samtgemeinde-Feuerwehrtag in Quarrendorf

Hunde

Allgemein

Brut- und Setzzeit

Gründe und Regeln

1. April - 15. Juli (Niedersachsen)

Warum Ihr Hund in dieser Zeit an die Leine muss

Zum Schutz wildlebender Tiere

und nicht aus Schikane

an der Leine

an der Leine

Im Fühjahr erwacht die Natur zu neuem Leben. Die meisten Tiere unserer Landschaft bekommen in dieser Zeit ihren Nachwuchs. Bei vielen Tierarten geschieht dies sehr geschützt, etwa in Höhlen oder hoch in den Bäumen.

Viele Jungtiere erblicken das Licht der Welt jedoch relativ ungeschützt in Bodennähe oder direkt auf der Erde. Dies sind zum Beispiel Junghasen, die Küken von Rebhuhn oder auch Rehkitze.

Darum gibt es Gesetze und Regelungen, die helfen sollen, uns diese besonderen Tierarten für die Zukunft zu bewahren.

Nicht alle freilaufenden Hunde verfolgen oder verletzen wildlebende Tiere. Unzählige Jungtiere müssen jedoch qualvoll verhungern oder erfrieren, weil sie nach dem Kontakt mit Hunden von ihren Eltern verlassen werden.

Deshalb sagt das "Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung" in § 33 (1), dass in der "freien Landschaft" private Hunde in der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli zwingend an der Leine zu führen sind. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet.

Ausnahmen von der Leinenpflicht

Nicht zu dieser "freien Landschaft" gehören - und somit gilt die Leinenpflicht da nicht - folgende Flächen:

  • Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind
  • Gebäude, Hofflächen und Gärten
  • Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
  • Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

Nehmt Rücksicht

Der Jäger muss Sie auf Ihr Fehlverhalten aufmerksam machen, da er als Jagdausübungsberechtigter die gesetzliche Pflicht zur Hege und zum Schutz des Wildes hat. Als anerkannter Naturschutzverband ist die Jägerschaft zusätzlich verpflichtet.

Bitte unterstützen Sie die Jäger sowie andere Naturschützer und achten Sie auf die Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Tiere und der Natur.

Gerade Hasen, Rebhühner und Co. benötigen besondere Rücksichtnahme und Schutz.

Wir alle nutzen unsere Natur gerne, ob als spielende Kinder, Spaziergänger, Fahrradfahrer, Jogger, Landwirte, Walker, Fischer, Schwimmer, Autofahrer, Jäger, Hundehalter, Bootfahrer, Reiter oder einfach beim Essen und Trinken.

Deshalb müssen wir alle aufeinander Rücksicht nehmen. Vor allem aber auf die Natur selbst und die Schwächsten unter unseren Mitgeschöpfen.

Zeigen Sie Rücksichtnahme und fordern Sie auch andere freundlich dazu auf!


Darum bitten wir Sie herzlich im Namen aller.

Darf ein Jäger einen frei laufenden Hund erschiessen?

Die Regeln der deutschen Bundesländer

Bundesland Freilauf Hund
im Wald
Abschuss eines Hundes ist
möglich, wenn...
Baden-
Württemberg
ohne Einschränkung Hund stellt Wild erkennbar nach und gefährdet es. Aber nicht, wenn er eingefangen werden kann oder andere Maßnahmen fehlschlagen, um den Halter wieder in den Einwirkbereich des Hundes zu bringen.
Bayern ohne Einschränkung Hund stellt Wild erkennbar nach und gefährdet es.
Berlin nur angeleint, Freilauf nur auf Freilaufflächen Hund wildert und ist außerhalb der Einwirkung des Halters.
Brandenburg nur angeleint Hund wildert; wildernd heißt im Zweifel, wenn Hund außerhalb der Einwirkung des Halters ist.
Bremen Freilauf auf Wegen außerhalb der Schonzeit (15.03. - 15.07.) Hund wildert, aber nicht wenn Hund im Einwirkbereich des Halters ist.
Hamburg nur angeleint Hund wildert
Hessen ohne Einschränkung Hund wildert und stellt außerhalb der Einwirkung des Halters Wild nach; aber nicht, wenn andere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausreichen.
Mecklenburg-
Vorpommern
nur angeleint Hund sucht Wild auf oder verfolgt es und ist außerhalb der Einwirkung des Halters.
Niedersachsen Freilauf auf Wegen außerhalb der Schonzeit (01.04. - 15.07.) Hund wildert und ist außerhalb der Einwirkung des Halters.
Nordrhein-
Westfalen
Freilauf auf Wegen, abseits nur angeleint Hund wildert; wildernd heißt, wenn der Hund außerhalb der Einwirkung des Halters Wild aufsucht, verfolgt oder reißt.
Rheinland-
Pfalz
ohne Einschränkung Hund sucht Wild auf oder verfolgt es und ist außerhalb der Einwirkung des Halters.
Saarland ohne Einschränkung Hund wildert, aber nicht wenn Hund im Einwirkbereich des Halters ist.
Sachsen ohne Einschränkung Hund wildert; aber nicht, wenn er nur vorrübergehend außerhalb der Einwirkung des Halters ist.
Sachsen-
Anhalt
ohne Einschränkung Hund ist außerhalb der Einwirkung des Halters.
Schleswig-
Holstein
nur angeleint und nur auf Waldwegen Hund verfolgt Wild sichtbar und ist außerhalb der Einwirkung des Halters
Thüringen nur angeleint Hund wildert; aber nicht, wenn er nur vorrübergehend außerhalb der Einwirkung des Halters ist.