Bei Brigitte und Walter
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Brut- und Setzzeit

Gründe und Regeln zur Brut- und Setzzeit

1. April - 15. Juli (Niedersachsen)

Warum Ihr Hund in dieser Zeit an die Leine muss
 

Zum Schutz wildlebender Tiere

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an der Leine

und nicht aus Schikane!

Im Frühjahr erwacht die Natur zu neuem Leben. Die meisten Tiere unserer Landschaft bekommen in dieser Zeit ihren Nachwuchs. Bei vielen Tierarten geschieht dies sehr geschützt, etwa in Höhlen oder hoch in den Bäumen.

Viele Jungtiere erblicken das Licht der Welt jedoch relativ ungeschützt in Bodennähe oder direkt auf der Erde. Dies sind zum Beispiel Junghasen, die Küken von Rebhuhn oder auch Rehkitze.

Darum gibt es Gesetze und Regelungen, die helfen sollen, uns diese besonderen Tierarten für die Zukunft zu bewahren.

Nicht alle freilaufenden Hunde verfolgen oder verletzen wildlebende Tiere. Unzählige Jungtiere müssen jedoch qualvoll verhungern oder erfrieren, weil sie nach dem Kontakt mit Hunden von ihren Eltern verlassen werden.

Deshalb sagt das "Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung" in § 33 (1), dass in der "freien Landschaft" private Hunde in der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli zwingend an der Leine zu führen sind. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet.
 

Ausnahmen von der Leinenpflicht

Nicht zu dieser "freien Landschaft" gehören - und somit gilt die Leinenpflicht da nicht - folgende Flächen:
  • Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind
  • Gebäude, Hofflächen und Gärten
  • Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
  • Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
 

Nehmt Rücksicht

Der Jäger muss Sie auf Ihr Fehlverhalten aufmerksam machen, da er als Jagdausübungsberechtigter die gesetzliche Pflicht zur Hege und zum Schutz des Wildes hat. Als anerkannter Naturschutzverband ist die Jägerschaft zusätzlich verpflichtet.

Bitte unterstützen Sie die Jäger sowie andere Naturschützer und achten Sie auf die Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Tiere und der Natur.

Gerade Hasen, Rebhühner und Co. benötigen besondere Rücksichtnahme und Schutz.

Wir alle nutzen unsere Natur gerne, ob als spielende Kinder, Spaziergänger, Fahrradfahrer, Jogger, Landwirte, Walker, Fischer, Schwimmer, Autofahrer, Jäger, Hundehalter, Bootfahrer, Reiter oder einfach beim Essen und Trinken.

Deshalb müssen wir alle aufeinander Rücksicht nehmen. Vor allem aber auf die Natur selbst und die Schwächsten unter unseren Mitgeschöpfen.

Zeigen Sie Rücksichtnahme und fordern Sie auch andere freundlich dazu auf!


Darum bitten wir Sie herzlich im Namen aller.

Darf ein Jäger einen frei laufenden Hund erschießen?
 
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Jäger das. Aber die verschiedenen Bundesländer haben dazu unterschiedliche Auffassungen und haben Regeln erstellt, die in Auslegung und Strenge variieren. In jedem Fall müssen diese Kriterien aber erfüllt sein, bevor ein Hund zur sogenannten Gefahrenabwehr erschossen werden darf.

Diese Vorschriften ändern sich aber im Laufe der Zeit auch hier und da, deshalb können wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen.
Sollten Sie, liebe Leser, einen Fehler feststellen, würden wir uns aber über eine kurze Information freuen.

Vielen Dank
 

Brackel

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Letzte Änderung

Letzte Änderung am 21.01.2022