Das neue Hundegesetz

Hundeführerschein
Nach langem Streit im vergangenen Jahr soll nun in diesem Sommer ein neues niedersächsisches Hundegesetz kommen. Ein früherer Entwurf von Ex-Agrarminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) war an der Kritik des Koalitionspartners FDP gescheitert. Auch Hundehalter und Tierärzte protestierten. Auslöser für eine schärfere Regelung sind mehrere Beißattacken aggressiver Hunde.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine elektronische Kennzeichnung jedes Hundes vor. Zudem müssen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abschließen. Noch vor der Sommerpause soll der Entwurf den Landtag passieren.
Das verschärfte Paragraphenwerk soll Hundehalter in die Pflicht nehmen.
Die wichtigsten Punkte:
- Ein Chipzwang soll für alle Hunde ab einem Alter von 6 Monaten gelten. Der Chip trägt eine 15-stellige Codenummer. Die Tiere werden in einer zentralen Datenbank registriert. Geschätzte Kosten: einmalig ca. 50 EUR beim Tierarzt.
- Eine Haftpflichtversicherungspflicht für alle Hunde ab einem Alter von 6 Monaten zum Ausgleich möglicher Schäden. Jährliche Kosten: etwa 50 bis 150 EUR.
- Hundehalter sollen zur Vorbeugung von Beißunfällen einen Sachkundenachweis, den sogenannten "Hundeführerschein", in Theorie und Praxis ablegen. Kosten ca. 50 bis 200 EUR je nach Anbieter. Wie genau der Nachweis aussehen muss und ob der Besuch einer Hundeschule vorgeschrieben ist, sei noch unklar. Ausnahmen: Personen, die seit 2 Jahren einen Hund gehalten haben, ebenso Tierärzte, Jagdscheininhaber und Tierheimbetreiber.
Download Niedersächsisches Hundegesetz
Neues Hundegesetz Niedersachsen (2011)Altes Hundegesetz Niedersachsen (2002)