Bei Brigitte und Walter
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Kennzeichenhalter

Das Plastik muss weg

Das Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug mit der Unterkante wenigstens 300 mm, darf mit der Oberkante jedoch höchstens 1200 mm über der Fahrbahn angeordnet sein. Eine Neigung von max. 30 Grad ist zulässig. Das Kennzeichen muss beleuchtet sein. Nicht eintragepflichtig.

Da der originale Kennzeichenhalter aus Plastik sehr groß und hässlich aussieht, habe ich mir einen kleinen Halter selbstgebaut. Er hat alles, was ein richtiger Kennzeichenhalter benötigt. Blinker, Kennzeichenbeleuchtung und Reflektor können befestigt werden und er kann mit einer Schraube für den Rennstreckeneinsatz schnell ab- und angebaut werden.
 
 

Brackel

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Letzte Änderung

Letzte Änderung am 29.12.2016