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Neues Hundegesetz

Neue Regeln für Hundehalter und Züchter: Diese Verbote gelten ab Januar 2022

Mit Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung will die Bundesregierung wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Bedürfnisse von Hunden Rechnung tragen.

Dem besten Freund des Menschen soll es ab Januar 2022 besser gehen. Dafür sorgt die Bundesregierung mit Änderungen an der sogenannten Tierschutz-Hundeverordnung. Um wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden bei Haltung und Zucht zu berücksichtigen, gelten ab dem 1.1.2022 neue Regeln in folgenden Bereichen:

  • Hundehaltung

  • Betreuung der Hunde

  • Sozialisierung von Hundewelpen

  • Hundezucht

Die Änderungen halten grundsätzlich fest, dass jedem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewährend ist. Das sollte auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kein Problem sein. Zudem müssen sich Hundehalter mehrmals täglich in ausreichender Dauer mit ihrem Vierbeiner beschäftigen.

Nachfolgend fassen wir zusammen, was sich für Landwirte und ihre Hofhunde sonst noch ändert.

Ist die Zwingerhaltung von Hunden noch erlaubt?
Auch nach dem 1. Januar 2022 bleibt es erlaubt, einen Hund in Räumen oder Raumeinrichtungen zu halten, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen. Dabei gelten einige Regeln:

  • Die benutzbare Bodenoberfläche muss der Mindestgröße entsprechen. Diese beträgt nachwievor bei Hunden bis zu einer Widerristhöhe von bis zu 50 cm 6 m², zwischen 50 und 65 cm 8 m² und über 65 cm 10 m².

  • Der Zwinger muss mit einer Schutzhütte ausgestattet sein oder einem trockenen Liegeplatz, der weich oder elastisch verformbar ist und ausreichend vor Luftzug und Kälte schützt.

  • Die Schutzhütte muss gewährleisten, dass sich der Hund darin ausgestreckt hinlegen kann.

  • Ist eine Schutzhütte vorhanden, müssen Sie Ihrem Hund auch außerhalb der Hütte einen Liegeplatz anbieten, auf dem er sich in Seitenlage ausgestreckt hinlegen kann. Er muss witterungsgeschützt, schattig, wärmegedämmt sowie weich oder elastisch verformbar sein.

  • Der Hund muss einen freien Blick aus dem Gebäude oder der Raumeinheit heraus haben. Es sei denn, dem Hund steht tagsüber ein ständiger Auslauf ins Freie zur Verfügung.

  • Richtet sich der Hund auf, darf er mit seinen Vorderpfoten keine Strom führenden Vorrichtungen erreichen können. Gleiches gilt für Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden.

Welche Besonderheiten gelten für Arbeits- oder Herdenhunde?
Landwirte halten ihre Arbeits- und Herdenhunde oft mit der entsprechenden Herde zusammen. Hier betont die Bundesregierung in ihren Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung, dass vor allem bei diesen Hunden ein regelmäßiger Kontakt zu Menschen gewährleistet werden muss. Ist der Hund während seiner Tätigkeit oder seiner Ausbildung im Freien untergebracht, muss der Landwirt sicherstellen, dass das Tier ausreichend vor widriger Witterung geschützt ist. Zu Stromzäunen, die der Abwehr von Beutegreifern dienen, muss der Herdenschutzhund mindestens sechs Meter Abstand halten können. Lassen das die örtlichen Gegebenheiten nicht zu, genügen ausnahmsweise vier Meter.

  • Ausbildung von Herdenschutzhunden benötigen keine Hundehütte wenn ausreichender sonstiger Witterungsschutz vorhanden ist

  • keine Anbindehaltung von Hunden

  • kein Stachelhalsband

Für die besonderen Bedingungen beim Einsatz und der Ausbildung von Herdenschutzhunden werden nunmehr spezielle Regelungen getroffen. So wird u.a. klargestellt, dass das Vorhalten einer Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist, wenn ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht.

Die Anforderungen an die Hundehaltung werden konkretisiert und verschärft. So wird die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Welche neuen Regeln gelten für die Ausbildung meines Hofhunds?
Die angepasste Tierschutz-Hundeverordnung verbietet es künftig, bei der Ausbildung von Hunden Stachelhalsbänder zu verwenden. Ebenso sind auch andere Mittel verboten, die für das Tier schmerzhaft sind. Diese Änderung basiert darauf, dass wissenschaftliche Erkenntnisse Strafreize als tierschutzwidrig einstufen. Das könnte vielen Landwirten, die jagdlich geführte Hunde halten, sauer aufstoßen, wie unser Partnermedium jagderleben.de berichtet.

Das neue Hundegesetz

Verschärftes Paragraphenwerk soll Hundehalter in die Pflicht nehmen

Nach langem Streit im vergangenen Jahr soll nun in diesem Sommer ein neues niedersächsisches Hundegesetz kommen. Ein früherer Entwurf von Ex-Agrarminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) war an der Kritik des Koalitionspartners FDP gescheitert. Auch Hundehalter und Tierärzte protestierten. Auslöser für eine schärfere Regelung sind mehrere Beißattacken aggressiver Hunde.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine elektronische Kennzeichnung jedes Hundes vor. Zudem müssen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abschließen. Noch vor der Sommerpause soll der Entwurf den Landtag passieren.

Das verschärfte Paragraphenwerk soll Hundehalter in die Pflicht nehmen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Ein Chipzwang soll für alle Hunde ab einem Alter von 6 Monaten gelten. Der Chip trägt eine 15-stellige Codenummer. Die Tiere werden in einer zentralen Datenbank registriert. Geschätzte Kosten: einmalig ca. 50 EUR beim Tierarzt.

  • Eine Haftpflichtversicherungspflicht für alle Hunde ab einem Alter von 6 Monaten zum Ausgleich möglicher Schäden. Jährliche Kosten: etwa 50 bis 150 EUR.

  • Hundehalter sollen zur Vorbeugung von Beißunfällen einen Sachkundenachweis, den sogenannten "Hundeführerschein", in Theorie und Praxis ablegen. Kosten ca. 50 bis 200 EUR je nach Anbieter. Wie genau der Nachweis aussehen muss und ob der Besuch einer Hundeschule vorgeschrieben ist, sei noch unklar. Ausnahmen: Personen, die seit 2 Jahren einen Hund gehalten haben, ebenso Tierärzte, Jagdscheininhaber und Tierheimbetreiber.

Bereits seit 2 Jahren ringen CDU und FDP um das Gesetz. Bevor es in Kraft tritt, werden noch einmal 2 Jahre vergehen. Erst dann müssen Hundehalter den "Führerschein" vorlegen.

Hilfreicher Ratgeber zum Thema "Tierschutz für Hunde"

Hier finden Interessierte einen guten Überblick über folgende Fragen:

  • Worauf ist bei der Haltung von Hunden zu achten?

  • Was ist bei der Anschaffung eines Hundes wichtig?

  • Welche Sanktionen drohen bei schlechter Hundehaltung?

  • usw…

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