Bei Brigitte und Walter
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Bürgerinfo für alle Haushalte

Tipps und Hinweise für Haus- und Grundstückseigentümer

Vor 2 Jahren wurden erstmalig die Bürgerinfos an alle Haushalte verteilt. Die enthaltenen Empfehlungen und Verpflichtungen der Grundstückseigentümer wurden vielfach bereits in die Tat umgesetzt. Lassen Sie uns gemeinsam "dranbleiben" und das Erscheinungsbild unseres Dorfes noch weiter verbessern.

Ihre Gemeindeverwaltung
 

Straßenreinigung

Saubere Straßen und Gehwege dienen der Sicherheit und sorgen für ein gutes Erscheinungsbild des Ortes. ln der Samtgemeinde Hanstedt werden hierfür keine Gebühren erhoben, sondern die Aufgaben wurden den Haus- und Grundstückseigentümern übertragen. Innerhalb der geschlossenen Ortslage
(§ 4 Abs. 1 NStrG) sind Eigentümer der an öffentlichen Straßen, Wege und Plätze angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke für die Reinigung
  • der Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte
  • der Geh- und Radwege
  • der Parkspuren
  • der Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen
  • der Gossen und der Straßenräume mit niveaugleichem Fußgängerbereich
zuständig. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Wildkraut, Papier, sonstigem Unrat und Abfall. Bei Eckgrundstücken besteht die Reinigungspflicht in allen angrenzenden Straßen.
 

Baumpflege

Bäume, Hecken, Sträucher und sonstige Bepflanzungen müssen stets soweit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht die Sicht auf Hinweisschilder, Straßennamenschilder und Löschwasserentnahmestellen verdecken. In diesem Zusammenhang ist auch die Straßenbeleuchtung entsprechend freizuschneiden. Über die Grundstücksgrenze hängende Zweige von Bäumen und Sträuchern sind über den Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen und Parkstreifen bis zu einer Höhe von 4,50 m zu beseitigen. Überhängende trockene Äste und Zweige sind unabhängig von der Höhe vollständig zu entfernen.
 

Parken

Leider kommt es in letzter Zeit immer öfter vor, das Rad- und Gehwege zugeparkt werden. Für Behinderte mit Rollator oder Rollstuhl ist eine Nutzung dann ebenso unmöglich wie für Eltern mit Kinderwagen. Auch die Nutzung des Gehweges für die Be- und Entladung von Lastkraftwagen ist nicht gestattet, vermehrt ist es hier leider zu erheblichen Schäden an den Wegen gekommen. Zu besonderen Gefährdungen kommt es, wenn die Fußgänger dann auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Auch auf öffentlichen Grünflächen darf nicht geparkt werden.
 

Hausnummer

Bitte bringen Sie lhre Hausnummer so an, dass sie von der Straße gut lesbar ist und nicht von Büschen oder Bäumen verdeckt wird. Nicht nur Zeitungs-, Post- und Paketboten werden lhnen dankbar sein. Auch ortsunkundige Besucher freuen sich. Es kann sogar lebensgefährlich werden, wenn ein Krankenwagen aufgrund der fehlenden Hausnummer seine Einsatzstelle nicht rechtzeitig erreicht. Auch bei Dunkelheit sollte die Hausnummer gut sichtbar sein.
 

Winterdienst

Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad -und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 7,50 m freizuhalten. lst vor dem Grundstück kein Gehweg vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder, wo kein Seitenraum vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. ln Straßenräumen mit einem niveaugleichen Fußgängerbereich ist an den jeweiligen Rändern verlaufend, ein ausreichend breiter Streifen von durchgängig mindestens 1,00 m zu räumen. lst über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 07.00 Uhr, sonn - und feiertags bis 09.00 Uhr durchgeführt sein. Die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten. Bei Glätte ist so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen keine schädliche Chemikalien verwendet werden. Streusalz
ist zulässig. Das Schneeräumen und Streuen sind bis 20.00 Uhr bei Bedarf zu wiederholen.
 

Hunde- bzw. Tierhaltung

Wer ein Tier hält oder führt, hat zu verhindern, dass das Tier Personen oder andere Tiere gefährdend anspringt oder anfällt. Straßen oder Anlagen dürfen nicht mit Kot verunreinigt werden. Verunreinigungen sind unverzüglich vom Tierhalter zu beseitigen. Auf Kinderspielplätzen, Sportplätzen und Schulhöfen ist es verboten, Tiere zu führen oder laufen zu lassen. Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet werden.
 

Bürgertipps

Machen Sie mit! Helfen Sie, unser Dorf l(i)ebenswert und attraktiv zu gestalten. Gehen Sie mit offenen Augen durch unsere Gemeinde. Fällt lhnen etwas auf so können Sie es dem Gemeindebüro über https://buergertipps.hanstedt.de/ schnell und einfach mitteilen - rund um die Uhr und an siebenTagen in der Woche.

Gefragt ist aber nicht nur das, was man bereits sieht. Wir freuen uns auch über lhreTipps und Anregungent wo etwas getan werden kann. lhre ldeen sind gefragt. Machen Sie mit!
 

Brenntage

Seit 2004 gibt es in Niedersachsen keine allgemeinen Brenntage mehr. Nur die traditionellen Osterfeuer sind noch erlaubt. Einzelgenehmigungen werden in begründeten Ausnahmefällen vom Landkreis Harburg, Abt. Boden/Luft/Wasser erteilt.
 

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Letzte Änderung

Letzte Änderung am 04.01.2024