Neue Zweiradführerscheine ab 2013
Regelungen gelten seit dem 19. Januar / Motorradfans profitieren
Mehr Führerschein fürs Geld! Insbesondere Motorrad- und Motorroller-Interessierte dürfen sich freuen. Denn ab 19. Januar 2013 gilt die neue Führerscheinverordnung und bringt Vorteile für Führerscheinneulinge, Wiedereinsteiger und sogar für langjährige Motorrad- und Rollerfahrer.
Die offensichtlichste Neuerung: Ab sofort ist der Führerschein aus Plastik und hat ein handliches Scheckkartenformat.
Die wichtigsten Änderungen betreffen u.a. die Gültigkeitsdauer. Eine neue Fahrerlaubnis muss jetzt nach 15 Jahren erneuert werden. Hierfür ist allerdings keine neue Prüfung erforderlich, der Gang zur Behörde genügt. Wer seinen Lappen vor 2013 erworben hat, muss sich keine Gedanken machen. Diese Führerscheine bleiben gültig, müssen jedoch bis spätestens 2033 gegen eine Plastikkarte umgetauscht werden.
Interessant für Motorradfahrer: Für 16- und 17-jährige Biker mit Führerschein Klasse A1 gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Stundenkilometern mehr. Die Leistungsbeschränkung von maximal 11 kW bei 125 ccm³ gilt weiterhin.
Mehr Leistung auf die Straße bringen dürfen Biker ab 18 Jahren: Anstatt 25 kW sind in der Klasse A2 jetzt 35 kW gestattet. Wer seinen PKW-Führerschein vor dem 1. April 1980 absolviert hat, braucht seit dem 19. Januar nur noch eine praktische Prüfung abzulegen, um den Motorradführerschein A2 zu erhalten. Wer diesen erleichterten Aufstieg vollzieht, kann zusätzlich nach zwei Jahren die praktische Prüfung zur Fahrerlaubnis der Klasse A (Motorrad ohne Einschränkung) ablegen.
Fahrlehrer empfehlen diesen Personen jedoch in beiden Fällen, unbedingt einige Fahrstunden zu absolvieren, um das korrekte Handling des Motorrads zu erlernen.
Mehr Führerschein fürs Geld! Insbesondere Motorrad- und Motorroller-Interessierte dürfen sich freuen. Denn ab 19. Januar 2013 gilt die neue Führerscheinverordnung und bringt Vorteile für Führerscheinneulinge, Wiedereinsteiger und sogar für langjährige Motorrad- und Rollerfahrer.
Die offensichtlichste Neuerung: Ab sofort ist der Führerschein aus Plastik und hat ein handliches Scheckkartenformat.
Die wichtigsten Änderungen betreffen u.a. die Gültigkeitsdauer. Eine neue Fahrerlaubnis muss jetzt nach 15 Jahren erneuert werden. Hierfür ist allerdings keine neue Prüfung erforderlich, der Gang zur Behörde genügt. Wer seinen Lappen vor 2013 erworben hat, muss sich keine Gedanken machen. Diese Führerscheine bleiben gültig, müssen jedoch bis spätestens 2033 gegen eine Plastikkarte umgetauscht werden.
Interessant für Motorradfahrer: Für 16- und 17-jährige Biker mit Führerschein Klasse A1 gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Stundenkilometern mehr. Die Leistungsbeschränkung von maximal 11 kW bei 125 ccm³ gilt weiterhin.
Mehr Leistung auf die Straße bringen dürfen Biker ab 18 Jahren: Anstatt 25 kW sind in der Klasse A2 jetzt 35 kW gestattet. Wer seinen PKW-Führerschein vor dem 1. April 1980 absolviert hat, braucht seit dem 19. Januar nur noch eine praktische Prüfung abzulegen, um den Motorradführerschein A2 zu erhalten. Wer diesen erleichterten Aufstieg vollzieht, kann zusätzlich nach zwei Jahren die praktische Prüfung zur Fahrerlaubnis der Klasse A (Motorrad ohne Einschränkung) ablegen.
Fahrlehrer empfehlen diesen Personen jedoch in beiden Fällen, unbedingt einige Fahrstunden zu absolvieren, um das korrekte Handling des Motorrads zu erlernen.
Die neuen Zweiradfahrerlaubnisklassen
AM | Kleinkrafträder (16 Jahre) max. 50 cm³ und max. 45 km/h oder Elektroantrieb mit max. 4 kW |
A1 | Leichtkrafträder (16 Jahre) max. 125 cm³, max. 11kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg oder Dreiräder bis zu 15 kW |
A2 | Stufenklasse (18 Jahre) max. 35 kW (48 PS), max. 0,2 kW/kg |
A | Offene Klasse (20 Jahre bei A2 oder Direkteinstieg 24 Jahre), offene Dreiräder (21 Jahre) |