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Neues Hundegesetz jetzt verabschiedet

Neue Regeln für Hundehalter und Züchter: Diese Verbote gelten ab Januar 2022

2022
Mit Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung will die Bundesregierung wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Bedürfnisse von Hunden Rechnung tragen.

Dem besten Freund des Menschen soll es ab Januar 2022 besser gehen. Dafür sorgt die Bundesregierung mit Änderungen an der sogenannten Tierschutz-Hundeverordnung. Um wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden bei Haltung und Zucht zu berücksichtigen, gelten ab dem 1.1.2022 neue Regeln in folgenden Bereichen:
  • Hundehaltung
  • Betreuung der Hunde
  • Sozialisierung von Hundewelpen
  • Hundezucht
Die Änderungen halten grundsätzlich fest, dass jedem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewährend ist. Das sollte auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kein Problem sein. Zudem müssen sich Hundehalter mehrmals täglich in ausreichender Dauer mit ihrem Vierbeiner beschäftigen.

Nachfolgend fassen wir zusammen, was sich für Landwirte und ihre Hofhunde sonst noch ändert.

Ist die Zwingerhaltung von Hunden noch erlaubt?
Auch nach dem 1. Januar 2022 bleibt es erlaubt, einen Hund in Räumen oder Raumeinrichtungen zu halten, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen. Dabei gelten einige Regeln:
  • Die benutzbare Bodenoberfläche muss der Mindestgröße entsprechen. Diese beträgt nachwievor bei Hunden bis zu einer Widerristhöhe von bis zu 50 cm 6 m², zwischen 50 und 65 cm 8 m² und über 65 cm 10 m².
  • Der Zwinger muss mit einer Schutzhütte ausgestattet sein oder einem trockenen Liegeplatz, der weich oder elastisch verformbar ist und ausreichend vor Luftzug und Kälte schützt.
  • Die Schutzhütte muss gewährleisten, dass sich der Hund darin ausgestreckt hinlegen kann.
  • Ist eine Schutzhütte vorhanden, müssen Sie Ihrem Hund auch außerhalb der Hütte einen Liegeplatz anbieten, auf dem er sich in Seitenlage ausgestreckt hinlegen kann. Er muss witterungsgeschützt, schattig, wärmegedämmt sowie weich oder elastisch verformbar sein.
  • Der Hund muss einen freien Blick aus dem Gebäude oder der Raumeinheit heraus haben. Es sei denn, dem Hund steht tagsüber ein ständiger Auslauf ins Freie zur Verfügung.
  • Richtet sich der Hund auf, darf er mit seinen Vorderpfoten keine Strom führenden Vorrichtungen erreichen können. Gleiches gilt für Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden.
Welche Besonderheiten gelten für Arbeits- oder Herdenhunde?
Landwirte halten ihre Arbeits- und Herdenhunde oft mit der entsprechenden Herde zusammen. Hier betont die Bundesregierung in ihren Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung, dass vor allem bei diesen Hunden ein regelmäßiger Kontakt zu Menschen gewährleistet werden muss. Ist der Hund während seiner Tätigkeit oder seiner Ausbildung im Freien untergebracht, muss der Landwirt sicherstellen, dass das Tier ausreichend vor widriger Witterung geschützt ist. Zu Stromzäunen, die der Abwehr von Beutegreifern dienen, muss der Herdenschutzhund mindestens sechs Meter Abstand halten können. Lassen das die örtlichen Gegebenheiten nicht zu, genügen ausnahmsweise vier Meter.
  • Ausbildung von Herdenschutzhunden benötigen keine Hundehütte wenn ausreichender sonstiger Witterungsschutz vorhanden ist
  • keine Anbindehaltung von Hunden
  • kein Stachelhalsband
Für die besonderen Bedingungen beim Einsatz und der Ausbildung von Herdenschutzhunden werden nunmehr spezielle Regelungen getroffen. So wird u.a. klargestellt, dass das Vorhalten einer Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist, wenn ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht.

Die Anforderungen an die Hundehaltung werden konkretisiert und verschärft. So wird die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Welche neuen Regeln gelten für die Ausbildung meines Hofhunds?
Die angepasste Tierschutz-Hundeverordnung verbietet es künftig, bei der Ausbildung von Hunden Stachelhalsbänder zu verwenden. Ebenso sind auch andere Mittel verboten, die für das Tier schmerzhaft sind. Diese Änderung basiert darauf, dass wissenschaftliche Erkenntnisse Strafreize als tierschutzwidrig einstufen. Das könnte vielen Landwirten, die jagdlich geführte Hunde halten, sauer aufstoßen, wie unser Partnermedium jagderleben.de berichtet.

Darf ich meinen Hund alleine halten?
Prinzipiell ist es weiterhin erlaubt, Hunde alleine zu halten. In dem Fall legt die Tierschutz-Hundeverordnung jedoch fest, dass Sie Ihrem Hund einen regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen ermöglichen müssen. In Einzelfällen sind Hundehalter von dieser Pflicht ausgenommen:
  • Wenn der Gesundheitszustand des Hunds den Kontakt zu Artgenossen ausschließt, zum Beispiel bei einer infektiösen Erkrankung.
  • Wenn eine generelle Unverträglichkeit mit anderen Hunden besteht.
Wie hängen Pflanzenschutz- und Düngemittel mit der Tierschutz-Hundeverordnung zusammen?
Der Auslauf darf die Gesundheit des Hunds laut Tierschutz-Hundeverordnung nicht gefährden. Hierbei weisen die Regeln explizit darauf hin, dass gelagerte oder ausgebrachte Pflanzenschutz- oder Düngemittel abzusichern sind.

Die wichtigsten Änderungen für Hundezüchter und Hundehalter
Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, insbesondere um eine ausreichende Sozialisierung der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten. So darf in der gewerbsmäßigen Hundezucht eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Zudem wird eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Dies gilt auch für anderes als das gewerbsmäßige Züchten von Hunden.

Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022: Was wird sich für Hundezüchter ändern?
  • nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen dürfen von einer Person betreut werden
  • Wurfkiste mit Temperatur von 18. Grad
  • mindestens 4 Stunden täglicher Umgang mit den Welpen
Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022: Ausstellungsverbot von Rassehunden von Qualzuchten
Außerdem wird ein Ausstellungsverbot für Hunde geregelt, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Das Ausstellungsverbot wird dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern auf alle Veranstaltungen ausgedehnt, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf derartige sonstige Veranstaltungen ausgedehnt

Ausblick: Weitere Änderung der Hundeverordnung ab 1. Januar 2023
Weitere Änderungen, die der Bundesrat bereits beschlossen hat, gelten erst ab dem 1. Januar 2023. So ist die Gruppenhaltung künftig so zu gestalten, dass für jeden Hund der Gruppe ein Liegeplatz zur Verfügung steht. Außerdem muss es möglich sein, die Tiere individuell zu füttern sowie gesundheitlich zu versorgen. Darüber hinaus muss ein Halter mehrer Hunde verhindern, dass diese sich unkontrolliert vermehren.

Zusätzlich werden ab diesem Stichtag einige Bestimmungen in Kraft treten, die Wurfboxen betreffen, ebenso wie Regeln zur Anbindehaltung von Hunden.

Ist es noch erlaubt, den Hund im Hof anzubinden?
Nach der geänderten Tierschutz-Hundeverordnung wird die Anbindehaltung von Hunden ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich verboten. Den Hofhund draußen an der Kette zu halten ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitshunde, wenn:
  • eine Betreuungsperson vor Ort ist,
  • die Anbindung mindestens drei Meter lang ist und sich nicht aufdrehen kann,
  • das Anbindematerial leicht und so beschaffen ist, dass sich der Hund nicht daran verletzen kann
  • und zum Anbinden breite Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die nicht einschneiden, sich nicht zuziehen und nicht zu Verletzungen führen können.
Mit Material von agrarheute, Bundesrat, Bundesgesetzblatt, BMEL
 

Das neue Hundegesetz

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Hundeführerschein

Verschärftes Paragraphenwerk soll Hundehalter in die Pflicht nehmen

Nach langem Streit im vergangenen Jahr soll nun in diesem Sommer ein neues niedersächsisches Hundegesetz kommen. Ein früherer Entwurf von Ex-Agrarminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) war an der Kritik des Koalitionspartners FDP gescheitert. Auch Hundehalter und Tierärzte protestierten. Auslöser für eine schärfere Regelung sind mehrere Beißattacken aggressiver Hunde.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine elektronische Kennzeichnung jedes Hundes vor. Zudem müssen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abschließen. Noch vor der Sommerpause soll der Entwurf den Landtag passieren.

Das verschärfte Paragraphenwerk soll Hundehalter in die Pflicht nehmen.
 

Die wichtigsten Punkte:

  • Ein Chipzwang soll für alle Hunde ab einem Alter von 6 Monaten gelten. Der Chip trägt eine 15-stellige Codenummer. Die Tiere werden in einer zentralen Datenbank registriert. Geschätzte Kosten: einmalig ca. 50 EUR beim Tierarzt.
  • Eine Haftpflichtversicherungspflicht für alle Hunde ab einem Alter von 6 Monaten zum Ausgleich möglicher Schäden. Jährliche Kosten: etwa 50 bis 150 EUR.
  • Hundehalter sollen zur Vorbeugung von Beißunfällen einen Sachkundenachweis, den sogenannten "Hundeführerschein", in Theorie und Praxis ablegen. Kosten ca. 50 bis 200 EUR je nach Anbieter. Wie genau der Nachweis aussehen muss und ob der Besuch einer Hundeschule vorgeschrieben ist, sei noch unklar. Ausnahmen: Personen, die seit 2 Jahren einen Hund gehalten haben, ebenso Tierärzte, Jagdscheininhaber und Tierheimbetreiber.
Bereits seit 2 Jahren ringen CDU und FDP um das Gesetz. Bevor es in Kraft tritt, werden noch einmal 2 Jahre vergehen. Erst dann müssen Hundehalter den "Führerschein" vorlegen.
 
Download Neues Hundegesetz Niedersachen (2011)
 
Download Altes Hundegesetz Niedersachen (2002)
 

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Letzte Änderung am 30.12.2022