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Bei acht Punkten ist Schluss

Neues Punktesystem ab 2013

Neues Punktesystem für Verkehrsrowdys soll der Verkehrssicherheit dienen und es gibt nur noch zwei Kategorien.

"Wir wollen das Verkehrszentralregister und das Punktesystem einfacher, gerechter und transparenter machen." Das sagte Bundes-Verkehrsminister Ramsauer (CSU) bei der Vorstellung seiner Pläne zur Reform der Verkehrssünderdatei. Diese soll ab 2013 umgesetzt werden.
 

Aber das neue System ist undifferenzierter

Ramsauers Reform erweist sich nur auf den ersten Blick als Verbesserung. Tatsächlich ist sie populistisch und nicht zu Ende gedacht, denn sie ist ungleich undifferenzierter als das bisherige System.

Beispiel: Bisher wurde man den Führerschein los, wenn man dreimal alkoholisiert am Steuer erwischt wurde. Künftig erst nach vier Mal.

Und: Dass man ab 2013 den Lappen schon nach dreimaliger anstatt viermaliger Raserei abgeben muss, wird den meisten egal sein. Die Reform wird nur bei begleitender stärkerer Kontrolle greifen. Ob die Polizei das leisten kann ist fraglich.
 
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Punktesysteme im Vergleich

Quelle: Bundesministerium für Verkehr
 
Im sogenannten "Fahreignungsregister" verlieren Verkehrsrowdys ihren Führerschein bereits mit acht Punkten (bisher 18). Dafür gibt es künftig nur noch zwei Kategorien: Schwere Delikte werden mit einem Punkt, sehr schwere mit zwei Punkten geahndet (bisher bis zu sieben Punkte). Weitere Neuerung: Künftig werden nur noch Verstöße erfasst, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. Wer z.B. in einer Feuerwehreinfahrt parkt, oder ohne Plakette in einer Umweltzone unterwegs ist, wird künftig nicht mehr geahndet.
 

Die wichtigsten Fakten:

Wie viele Punkte gibt es wofür?
Schwere Verstöße werden mit einem Punkt geahndet, sehr schwere mit zwei Punkten (Details in der Tabelle)

Was passiert mit den alten Punkten?
Diese werden umgerechnet. Eine Unfallflucht (bislang sieben Punkte) wird mit zwei Punkten übertragen. Es soll eine fünfjährige Übertragungsfrist geben. Einträge bis zum 31. Dezember verjähren somit nach altem Recht.

Wann werden Punkte ab 2013 getilgt?
Für schwere Verstöße gilt künftig eine Frist von zweieinhalb Jahren (bislang zwei Jahre). Für sehr schwere Verstöße wird die Frist von zwei auf fünf Jahre, bei Straftaten (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis) von fünf auf zehn Jahre verlängert. Jeder Eintrag verjährt für sich.

Weitere Informationen zur Umrechnung: Fahreignungsregister

Wie werden die Verstöße registriert?
Bei ein bis drei Punkten erfolgt im "Fahreignungsregister" eine "Vormerkung". Bei vier bis fünf Punkten kommt eine "Ermahnung" per Post aus Flensburg. Bei sechs und sieben Punkten wird eine "Verwarnung" ausgesprochen und eine Nachschulung binnen drei Monaten angeordnet. Bei dieser können keine Punkte (bisher bis zu sechs) abgebaut werden. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Autofahrer erhalten ihn frühestens nach sechs Monaten nach bestandenem "Idiotentest" zurück.

Weitere Informationen unter www.bmvbs.de

Punkte in Flensburg online abfragen
Wie das Punktesystem funktioniert, welche Änderungen die Punktereform im Mai 2014 mit sich brachte und wie Sie Punkte in Flensburg abfragen können, zeigt Ihnen dieser Ratgeber.

Weitere Informationen unter: www.bussgeldkatalog.com/punkte-flensburg
 

Brackel

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Letzte Änderung

Letzte Änderung am 26.04.2020