Bei Brigitte und Walter
SliderImage SliderImage SliderImage SliderImage SliderImage SliderImage SliderImage

Biersteuer

Seit wann gibt es die Biersteuer?

Image
Bier ist das liebste Getränk der Deutschen. Auf jedem Oktoberfest, Dorffest und Familienfeiern fließt es meist in Fässern. Würde man genauer hinschauen, würde man wahrscheinlich in fast jedem Haushalt mindestens eine Flasche von diesem Hopfengetränk finden. Doch wer war der Mensch, der auf die Idee kam eine Biersteuer zu erheben, um sich damit bei einem großen Teil der Bevölkerung unbeliebt zu machen?

Leider gibt es hierauf keine Antwort. Schon zu Zeiten von Karl dem Großen gab es eine Steuer, die so genannte "Grut-Abgabe". Unter Grut bezeichnet man das Gewürz, welches in jedem Bier vorhanden ist. Erst im Jahr 1220 gibt es erste Aufzeichnungen, dass im Reichsstaat Ulm eine gezielte Biersteuer eingeführt wurde.

Markgraf Friedrich IV verordnete im Jahr 1388, dass auf jedes Fuder Bier ein Gulden zu entrichten sei. Somit ärgerte er nicht nur die Brauer, sondern auch die Gastwirte. Damals nannte man diese Abgabe die Trank- oder Zapfensteuer.

Nach dem Hamburgern zogen 1543 auch die Bayern mit der Biersteuer nach. Während man in München bereits seit 1385 eine Getränkesteuer eingeführt hatte, die sich allerdings nur auf Wein bezog, war die Abgabe einer Biersteuer neu. Dies hatte jedoch einen besondern Grund: Geld.

Die Herzöge Wilhelm und Ludwig, die bereits das Reinheitsgebot entwickelt hatten, wollten die Orte Höchstädt, Lauingen und Gundelfinden in Schwaben kaufen. Hierfür erhoben sie bereits vorher eine Ein- und Durchfuhrsteuer für ausländischen Wein. Da dies jedoch nicht reichte, erhoben sie für Bier, welches in Bayern hergestellt und getrunken wurde, eine Steuer. Unkonsequenter Weise, wurden die Städte zwar nicht gekauft, die aber gezielt dafür eingeführte Steuer nicht wieder abgesetzt. Durch den so genannten "Türkenkrieg" wurde die Biersteuer zur Finanzierung des Kampfes eingesetzt.

Früher richtete sich die Steuer nach Eimern. In einen Eimer passten rund 64 bayerische Maß. Während hier die Steuer 1543 pro Eimer bereits 2 Kreuzer betrug, stieg sie 1594 bereits auf 17 Kreuzer, was umgerechnet ca. 64 Silberpfennigen entsprach, an. Schnell kam das Gespräch über den so genannten "Bierpfennig" auf.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde, aus Geldmangel, dieser Bierpfennig innerhalb kürzester Zeit ganze vier Mal erhöht. Dieser Last konnten 1749 nicht alle Brauer und Brauerinnen standhalten. Viele starben, aus Not oder Verzweiflung.

In der heutigen Zeit richtet sich die Höhe der Steuern überwiegend nach dem Gehalt des Stammgewürzes. So ist einfaches Bier beispielsweise günstiger, als Starkbier. Ebenso spielt auch die Größe der Brauerei bei der Berechnung der Steuern eine Rolle. Um kleine Betriebe zu schützen, steigt die Steuer, je mehr Hektoliter Bier man umsetzt.
 
 

Brackel

Image

Aktuelle Veranstaltungen

 

Motorradfreunde

 

unser Shop artHouze

 

Brigitte's Büroservice