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Neue Bußgelder im Straßenverkehr, gültig ab 09. November 2021

Neue Bußgelder 2021

2021
Neuer Bußgeldkatalog: Temposünder und Falschparker zahlen bald viel mehr

Der Bundesrat hat am Freitag höhere Bußgelder beschlossen, die ab 9. November gelten. Was künftig deutlich mehr kostet.
  • Tempoverstöße werden teurer, aber Fahrverbotsgrenzen unverändert
  • Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe steigen spürbar
  • Wer keine Rettungsgasse bildet, bekommt künftig ein Fahrverbot
Nach langem Ringen zwischen Verkehrsministerium und Ländern hat der Bundesrat Änderungen am Bußgeldkatalog beschlossen: Deutlich stärker zur Kasse gebeten werden in Zukunft Temposünder, Falschparker und Kraftfahrer, die eine Rettungsgasse benutzen, um schneller voranzukommen.

Quelle: ADAC
 
Unverändert bleiben die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen. Das hatte der ADAC immer wieder gefordert. Die neue Verordnung tritt am 9. November in Kraft. Überblick über das, was bis dahin gilt, und was Autofahrende mit dem neuen Bußgeldkatalog erwartet.
 

70 statt 35 Euro für 20 km/h zu viel innerorts

Für Zu-Schnell-Fahrende wird es deutlich teurer: Die Verwarnungsgelder für Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h werden mit dem neuen Bußgeldkatalog verdoppelt. Innerorts steigen sie von 35 auf 70 Euro, außerorts von 30 auf 60 Euro. Punkte in Flensburg gibt es allerdings wie bislang erst ab 21 km/h zu schnell.

Viel härter bestraft werden Raser: Wer etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h in der Stadt fährt, zahlt bald mindestens 400 statt heute 200 Euro.

Bei den Fahrverbotsgrenzen bleibt alles, wie es ist. Schon jetzt droht Autofahrern bei 31 km/h zu viel innerorts und 41 km/h außerorts oder wenn sie wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell sind ein Fahrverbot.
 
  • innerorts

  • außerorts

 

Tempoverstöße: Aktuelle und künftige Bußgelder für PKW/Motorräder

Überschreitung
aktuelle Bußgelder in Euro
künftige Bußgelder in Euro
Punkte
Fahrverbot in Monaten
bis 10 km/h
15 €
30 €
-
-
11-15 km/h
25 €
50 €
-
-
16-20 km/h
35 €
70 €
-
-
21-25 km/h
80 €
115 €
1
-
26-30 km/h
100 €
180 €
1
1 Monat
31-40 km/h
160 €
260 €
2
1 Monat
41-50 km/h
200 €
400 €
2
1 Monat
51-60 km/h
280 €
560 €
2
2 Monat
61 - 70 km/h
480 €
700 €
2
3 Monate
über 70 km/h
680 €
800 €
2
3 Monate
 

Tempoverstöße: Aktuelle und künftige Bußgelder für PKW/Motorräder

Überschreitung
aktuelle Bußgelder in Euro
künftige Bußgelder in Euro
Punkte
Fahrverbot in Monaten
bis 10 km/h
10 €
20 €
-
-
11-15 km/h
20 €
40 €
-
-
16-20 km/h
30 €
60 €
-
-
21-25 km/h
70 €
100 €
1
-
26-30 km/h
80 €
150 €
1
1 Monat
31-40 km/h
120 €
200 €
1
1 Monat
41-50 km/h
160 €
320 €
2
1 Monat
51-60 km/h
240 €
480 €
2
1 Monat
61 - 70 km/h
440 €
600 €
2
2 Monate
über 70 km/h
600 €
700 €
2
3 Monate
 
Wie teuer wird es mit dem Motorrad?
 

Höhere Bußgelder für Falschparker

Normale Parkverstöße werden etwas teurer. Wer zum Beispiel sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt in Zukunft 25 statt aktuell 15 Euro. Bei länger als einer Stunde mit Behinderung sind es künftig 50 statt 35 Euro. Teurer wird es auch für alle, die unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken. Das kostet bald 55 statt 35 Euro.

Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten wird, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden, künftig mit 100 Euro und einem Punkt geahndet. Den bekommt auch jeder, der einen Geh- und Radweg länger als eine Stunde blockiert und dabei andere behindert. Bußgeld: 80 Euro.

Kräftiger zur Kasse gebeten als heute werden mit dem neuen Bußgeldkatalog auch alle, die in zweiter Reihe parken oder halten. Sie zahlen 55 Euro. Und Falschparkende, die dabei zum Beispiel Radfahrende behindern, zahlen 80 Euro und bekommen anders als heute einen Punkt in Flensburg.

Neu: Wer seinen Wagen unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.
 

Strafen für alle, die Fußgänger gefährden

Auto- und Motorradfahrende, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, werden zukünftig massiver bestraft. Sie zahlen 140 statt 70 Euro, bekommen einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot. Radfahrenden drohen in solchen Fällen 70 Euro und ein Punkt.
 

Rettungsgasse: Verstöße werden härter bestraft

200 Euro, zwei Punkte in Flensburg: Das droht schon heute allen, die keine Rettungsgasse bilden. Neu: Dafür gibt es künftig auch einen Monat Fahrverbot.

Wer auf die rücksichtslose Idee kommt, durch die Rettungsgasse zu fahren, zahlt mindestens 240 Euro und kassiert zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. In beiden Fällen können bis zu 320 Euro fällig werden, wenn dabei andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt werden.
 

Brackel

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Letzte Änderung

Letzte Änderung am 30.06.2022