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Die Speisegesetze im Islam

Die Speisegesetze im Islam

Der Koran und die Überlieferungsberichte des Propheten Mohammeds enthalten zahlreiche Gebote und Regeln für das muslimische Leben und bestimmen dadurch maßgeblich den Alltag vieler gläubiger Muslime. Die islamischen Speisevorschriften verlangen allen voran den Verzehr von gesunden und reinen Lebensmitteln. Dabei muss die Speise sowohl physisch als auch moralisch rein und gesund sein. Lebensmittel, die dem Menschen schaden oder mit unethischen Mitteln erworben wurden, sind für Muslime nicht erlaubt. Folglich wird unterschieden zwischen solchen Lebensmitteln, die erlaubt und zum Verzehr gestattet sind (halal), und solchen, die verboten und nicht zum Verzehr gestattet sind (haram). Diese Einteilung ist nicht immer eindeutig, da es vorkommen kann, dass bei der Herstellung von ursprünglich reinen Lebensmitteln, verbotene Zusätze und Hilfsstoffe verwendet werden – zum Beispiel bei Apfelsaft, der unter Zuhilfenahme von Schweinegelatine geklärt wurde.

Zu den verbotenen Lebensmitteln (haram) im Islam zählen:
  • Schweinefleisch und daraus hergestellte Produkte wie Gelatine, Schmalz
  • innere Organe
  • Blut und daraus hergestellte Produkte wie Wurst
  • Fleisch verstorbener Tiere
  • Fleisch von fleischfressenden Tieren und Aasfressern
  • Fleisch von Vögeln mit Krallen
  • Reptilien, Amphibien und Insekten
  • nicht-geschächtetes Fleisch und daraus hergestellte Produkte
  • Alkohol
Im Umkehrschluss heißt das: Zu den erlaubten (Halal-)Lebensmitteln zählen alle Speisen, die nicht ausdrücklich verboten sind. Dazu gehören Halal-Fleisch von Rind, Schaf, Ziege, Lamm oder Huhn, Eier, Frischmilch und Milchprodukte, frischer Fisch, der Schuppen hat wie Lachs, Karpfen oder Forelle, rein pflanzliche Fette, Öle und Butter, Wasser, naturtrüber Fruchtsaft, Kaffee und Tee.

Damit Fleisch oder ein fleischhaltiges Lebensmittel als halal eingestuft werden kann, spielt aber nicht nur die Wahl des Tieres, sondern auch die Vorgehensweise bei der Schlachtung eine wichtige Rolle. Sie unterliegt strengen Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssen. Zunächst muss der Schlachter selbst Muslim sein und bei der Tötung den Namen Allahs aussprechen. Dem lebendigen Tier werden Luft- und Speiseröhre sowie beide Schlagadern unterhalb des Kehlkopfes durchgeschnitten. Dadurch soll das möglichst schnelle und rückstandslose Ausbluten gewährleistet werden, denn der Verzehr von Blut ist im Islam ausdrücklich verboten.

In Deutschland ist die rituelle Schlachtung von Tieren ohne Betäubung gesetzlich verboten (nach § 4 des Tierschutzgesetzes) und wird von Tierschutzvereinen wie Peta stark kritisiert. In vielen türkischen Supermärkten wird Halal-Fleisch daher als Importware angeboten.
 

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Letzte Änderung am 16.05.2023