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Die Ernährungsvorschriften im Judentum

Die Ernährungsvorschriften im Judentum

Im Vergleich zu anderen Religionen sind die jüdischen Speisegesetze (hebräisch: Kaschrut) für die Zubereitung sowie den Genuss von Speisen und Getränken sehr genau und deutlich strenger formuliert. Der heutige Umgang von Juden mit der Kaschrut ist sehr unterschiedlich und geht von striktester Einhaltung durch orthodoxe Juden bis hin zu völliger Nichtbeachtung durch säkulare Juden.

Im Judentum werden Lebensmittel eingeteilt in solche, die für den Verzehr erlaubt (koscher), und solche, die verboten (nicht koscher oder treife) sind. Das Ziel der jüdischen Ernährungsvorschriften ist, das physische und moralische Wohlergehen des Menschen zu gewährleisten. Diese drei Grundregeln müssen im Judentum eigehalten werden:

1. Die Unterscheidung von koscheren und nicht koscheren Tieren
Nach den jüdischen Speisevorschriften sind nur bestimmte Tierarten rein und gesund und dürfen vom Menschen verzehrt werden. Folgende erlaubte und verbotene tierische Produkten bestimmen den jüdischen Alltag:
  • Landsäugetiere: Koscher ist ein Tier, wenn es gespaltene Hufe hat und ein Wiederkäuer ist, wie beispielsweise Kühe, Ziegen, Schafe und Rehwild. Nicht koscher sind dagegen Hasen, Kaninchen, Eichhörnchen, Bären, Hunde, Katzen, Kamele und Pferde. Schweine haben zwar gespaltene Hufe, sind aber keine Wiederkäuer. Ihr Fleisch ist somit verboten.
  • Geflügel: Koschere Vogelarten sind die heimischen Hühnerarten, Enten, Gänse, Puten und Tauben. Verboten sind alle Raubvögel und Aasfresser.
  • Fisch und Meeresfrüchte: Wasserlebewesen sind koscher, wenn sie Flossen und Schuppen haben, wie Lachs, Thunfisch, Hecht, Karpfen, Flunder und Hering. Nicht koscher sind zum Beispiel Aal, Wels, Stör, Schwertfisch, Krebse, Schalentiere, Krabben und alle Meeressäugetiere.
  • Milchprodukte und Eier: Was von einem koscheren Tier stammt, ist koscher. Was von einem nicht koscheren Tier stammt, ist nicht koscher. Die Milch einer Kuh oder Ziege darf  also verzehrt werden, die eines Pferdes hingegen nicht.
  • Reptilien, Amphibien, Würmer und Insekten sind nicht koscher.
  • Eine Ausnahme bildet Honig, der als koscher gilt, obwohl er von einem nicht koscheren Tier (Biene) hervorgebracht wird.
2. Das Verbot des Blutgenusses
Der Verzehr von Blut ist im Judentum nicht gestattet. Aus diesem Verbot ergeben sich strenge Vorschriften für die Zubereitung von koscherem Fleisch: Das Tier wird geschächtet, damit das Blut möglichst vollständig herausfließt. Wie bei der islamischen Schlachtung wird dem lebendigen, unbetäubten Tier mit einem scharfen Messer die Kehle durchgeschnitten. Sie darf nur von einem ausgebildeten, jüdischen Schlachter durchgeführt werden. Innerhalb von 72 Stunden muss das Fleisch so bearbeitet werden, dass das gesamte Blut durch einen speziellen Wässerungs- und Salzungsprozess entfernt wird. Da die Leber einen hohen Blutgehalt hat, wird sie vor dem Verzehr mittels eines Röstprozesses vom Blut befreit. Auch Eier müssen sorgfältig nach Blutspuren untersucht werden, bevor sie gegessen werden dürfen. Fische hingegen müssen nicht geschächtet werden.

3. Die Trennung von Fleisch- und Milchprodukten
Des Weiteren verlangt die Kaschrut eine strenge räumliche und zeitliche Trennung von fleischigen und milchigen Speisen. Lebensmittel, die weder Fleisch noch Milch enthalten, werden als neutral (parve) bezeichnet. Neutrale Lebensmittel dürfen sowohl mit Milchspeisen als auch mit Fleischspeisen verzehrt werden. Das Verbot gilt nicht nur für Fleisch und Milch per se, sondern auch für alle Produkte, die daraus hergestellt und gewonnen werden: Fleischbrühe, Bratensoßen, Gelatine, Fette, Milchprodukte wie Jogurt, Käse, Eis und jede Speise, die selbst kleinste Spuren davon enthält.

Da fleischige und milchige Lebensmittel keinesfalls miteinander vermischt werden dürfen, verwenden Juden in der Regel unterschiedliches Koch- und Essgeschirr sowie Essbesteck für Fleisch- und für Milchprodukte. Darüber hinaus müssen zwischen ihrem Verzehr Wartezeiten eingehalten werden. Wenn fleischige Speisen gegessen wurden rund sechs Stunden, bei milchigen etwa eine halbe Stunde, bevor das jeweilige Gegenstück dazu auf den Teller kommen darf.
 

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Letzte Änderung am 16.05.2023